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Bargeldloses Zahlungsmittel für Kleinbeträge

Das Zahlungssystem "GeldKarte" ist ein System zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mittels der elektronischen Geldbörse der Deutschen Kreditwirtschaft an hierfür eingerichteten Terminals bei den angeschlossenen Handels- und Dienstleistungsunternehmen. 

Die Geldbörsenfunktion steht allen Karteninhabern einer girocard oder kontoungebundenen GeldKarte zur Verfügung. In den Speicherbereich der Chipkarte wird ein bestimmter Geldbetrag geladen, der zur Zahlung von Waren im Handel und Dienstleistungsbereich "abgebucht" werden kann. Die Zahlung aus der GeldKarte erfolgt einfach und schnell offline ohne PIN-Prüfung. Sie ist im Verhältnis Karteninhaber - Akzeptanzstelle anonym. Die über die GeldKarte-Funktion abgewickelten Umsätze sind grundsätzlich seitens der Kreditwirtschaft gegenüber den Kartenakzeptanten garantiert. 

Die ausgegebenen Karten mit der GeldKarte-Funktion sind für kontaktbehaftete Bezahltransaktionen und bei Bedarf auch für kontaktlose Bezahltransaktionen ausgestattet. Die neue Marke für die kontaktlose Verarbeitung der elektronischen Geldbörse heißt „girogo“ und steht für schnelles und bequemes Bezahlen am Handelsterminal: Die Karte mit girogo-Funktion wird nur noch an das Bezahl-Terminal gehalten, Stecken oder die Eingabe der PIN entfallen. 

Zahlungen mittels GeldKarte über das Internet sind seit Ende 2000 ebenfalls möglich. Der Karteninhaber kann bequem von seinem PC von zuhause Zahlungen mit seiner GeldKarte tätigen, sofern er über ein entsprechendes Kundenterminal (Secoder) verfügt und der Anbieter der Ware oder Dienstleistung auch die Bezahlung mittels GeldKarte im Internet ermöglicht. Ein Kundenterminal kann der Karteninhaber über seine Bank oder Sparkasse beziehen. 

Den Aufbau und den Betrieb des institutsübergreifenden Systems "GeldKarte" haben die kreditwirtschaftlichen Verbände als Vertragspartner vereinbart: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, und Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist der Zusammenschluss dieser Verbände. 

Weitere Informationen stehen unter www.geldkarte.de oder www.girogo.de zur Verfügung.

Zulassungsverfahren
Die Schnittstellen für die Kommunikation zwischen den am GeldKarte-System beteiligten Komponenten sind in der "Schnittstellenspezifikation für die ZKA-Chipkarte" festgelegt. Der Nachweis der Einhaltung dieser Anforderungen erfolgt im Zulassungsverfahren. Die Zulassung wird durch Die Deutsche Kreditwirtschaft erteilt. Die Administration der Zulassungen erfolgt durch das DK-Zulassungsbüro beim VÖB. Das Zulassungsbüro erreichen Sie unter: zulassungsbuero@voeb.de.