Lastschrift
SEPA-Lastschrift
Der Start der beiden europäischen Lastschriftverfahren „SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ sowie „SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“ erfolgt am 2. November 2009. Somit wird erstmalig auch ein grenzüberschreitendes funktionierendes Lastschriftverfahren etabliert. Die Grundlage bildet das jeweilige EPC-Regelwerk (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook und SEPA B2B Direct Debit Scheme Rulebook).
Der dazugehörige rechtliche Rahmen wurde durch die Umsetzung der EU-Richtline über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (EU-Zahlungsdiensterichtlinie) in nationales Recht geschaffen.
Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens:
- vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“)
- Verwendung eines einheitlichen Mandatstextes für das SEPA-Lastschriftmandat (Autorisierung) und Vergabe einer Mandatsreferenz
- Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor Identifier“) durch den Lastschrifteinreicher
- neues Datenformat: auf Basis des ISO 20022 Standards XML
- Vorlagefrist der Lastschrift bei der Zahlstelle bei Erstlastschriften mindestens fünf Tage vor Fälligkeit (D-5) bzw. bei Folgelastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit (D-2)
- Rückgaben: seitens der Zahlstelle bis maximal fünf Tage nach dem Belastungsdatum; vom Zahlungspflichtigen bis zu acht Wochen nach Belastung seines Kontos im Falle einer autorisierten Zahlung ohne Angabe von Gründen; vom Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach Belastung seines Kontos im Falle einer unautorisierten Zahlung
Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens:
- Zahlungspflichtige sind ausschließlich Unternehmen
- vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“)
- Verwendung eines einheitlichen Mandatstextes für das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat (Autorisierung) und Vergabe einer Mandatsreferenz
- Unmittelbare Bestätigung des Mandats bei der Zahlstelle (Freigabe)
- Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor Identifier“) durch den Lastschrifteinreicher
- neues Datenformat: auf Basis des ISO 20022-Standards XML
- Vorlagefrist mindestens einen Tag vor Fälligkeit
- Rückgaben: seitens der Zahlstelle bis maximal zwei Tage nach dem Belastungsdatum; vom Zahlungspflichtigen besteht keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Zahlungen
SEPA-Lastschrift-Mandat
- Das SEPA-Lastschrift-Mandat beinhaltet eine Ermächtigung des Zahlungsempfängers eingereichte Lastschriften zu Lasten seines Kontos einzuziehen sowie eine Weisung an die Zahlstelle, die Einlösung vorzunehmen
- Gemäß EU-Zahlungsdiensterichtlinie gilt die SEPA-Lastschrift als autorisiert, da die Einlösungsweisung aus dem SEPA-Lastschriftmandat mit der Lastschrift an die Zahlstelle mitgegeben wird. Somit beträgt die Widerspruchsfrist einheitlich acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung (Belastungstag).
Weitere Informationen zur SEPA-Lastschrift finden Sie unter www.europeanpaymentscouncil.eu


