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SEPA-Lastschrift

Der Start der beiden europäischen Lastschriftverfahren „SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ sowie „SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“ erfolgt am 2. November 2009. Somit wird erstmalig auch ein grenzüberschreitendes funktionierendes Lastschriftverfahren etabliert. Die Grundlage bildet das jeweilige EPC-Regelwerk (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook und SEPA B2B Direct Debit Scheme Rulebook).
Der dazugehörige rechtliche Rahmen wurde durch die Umsetzung der EU-Richtline über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (EU-Zahlungsdiensterichtlinie) in nationales Recht geschaffen.

Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens:

  • vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“)
  • Verwendung eines einheitlichen Mandatstextes für das SEPA-Lastschriftmandat (Autorisierung) und Vergabe einer Mandatsreferenz
  • Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor Identifier“) durch den Lastschrifteinreicher
  • neues Datenformat: auf Basis des ISO 20022 Standards XML
  • Vorlagefrist der Lastschrift bei der Zahlstelle bei Erstlastschriften mindestens fünf Tage vor Fälligkeit (D-5) bzw. bei Folgelastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit (D-2)
  • Rückgaben: seitens der Zahlstelle bis maximal fünf Tage nach dem Belastungsdatum; vom Zahlungspflichtigen bis zu acht Wochen nach Belastung seines Kontos im Falle einer autorisierten Zahlung ohne Angabe von Gründen; vom Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach Belastung seines Kontos im Falle einer unautorisierten Zahlung

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens:

  • Zahlungspflichtige sind ausschließlich Unternehmen
  • vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“)
  • Verwendung eines einheitlichen Mandatstextes für das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat (Autorisierung) und Vergabe einer Mandatsreferenz
  • Unmittelbare Bestätigung des Mandats bei der Zahlstelle (Freigabe)
  • Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor Identifier“) durch den Lastschrifteinreicher
  • neues Datenformat: auf Basis des ISO 20022-Standards XML
  • Vorlagefrist mindestens einen Tag vor Fälligkeit
  • Rückgaben: seitens der Zahlstelle bis maximal zwei Tage nach dem Belastungsdatum; vom Zahlungspflichtigen besteht keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Zahlungen

SEPA-Lastschrift-Mandat

  • Das SEPA-Lastschrift-Mandat beinhaltet eine Ermächtigung des Zahlungsempfängers eingereichte Lastschriften zu Lasten seines Kontos einzuziehen sowie eine Weisung an die Zahlstelle, die Einlösung vorzunehmen
  • Gemäß EU-Zahlungsdiensterichtlinie gilt die SEPA-Lastschrift als autorisiert, da die Einlösungsweisung aus dem SEPA-Lastschriftmandat mit der Lastschrift an die Zahlstelle mitgegeben wird. Somit beträgt die Widerspruchsfrist  einheitlich acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung (Belastungstag).

Weitere Informationen zur SEPA-Lastschrift finden Sie unter www.europeanpaymentscouncil.eu