Vordrucke
Zur Sicherstellung eines reibungslosen und effizienten Ablaufs des beleghaften Zahlungsverkehrs befasst sich Die Deutsche Kreditwirtschaft mit der Überarbeitung und Aktualisierung der „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke“. Diese „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke“ bilden auch für die Industrie die Grundlage für die Entwicklung von Bearbeitungssystemen.
Diese Richtlinien umfassen derzeit die folgenden Zahlungsverkehrsvordrucke:
• Überweisungsvordrucke
• Scheckvordrucke
• neutrale Zahlungsverkehrsvordrucke (inkl. SEPA-Überweisungsvordrucke)
Darin sind neben den spezifischen Angaben (wie z.B. Feldpositionen und Leittexte) auch die allgemeinen Spezifikationen (u.a. Papier- und Druckspezifikationen, Formate) enthalten.
Zahlungsempfänger wie beispielsweise Firmenkunden, öffentliche Kassen, Vereine, die eine große Anzahl von Rechnungen, Mahnschreiben und andere Zahlungsaufforderungen versenden, können ihren Schreiben neutrale SEPA-Überweisungs-/ Zahlscheinvordrucke oder neutrale Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke beifügen.
Zweck und Vorteile der neutralen Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke
Die für Ihre Buchung notwendigen internen Referenzdaten können bei diesen neutralen Vordrucken durch den Zahlungsempfänger bereits angedruckt werden. Die maßgeblichen Bestimmungen für die Herstellung solcher Vordrucke sind in den „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2009)“ enthalten.
Für die Zahlungsempfänger fördert und beschleunigt die Verwendung von neutralen Überweisungs-/Zahlscheinvordrucken den Zahlungseingang und dessen Verarbeitung.
Selbsterstellte Vordrucke sollten die Vorgaben dieser Richtlinien berücksichtigen, um eine reibungslose Bearbeitung seitens des Kreditinstitutes/ Zahlungsdienstleisters zu ermöglichen und somit die Bearbeitungskosten und Laufzeiten niedrig zu halten.
Überarbeitung der Richtlinien für Zahlungsverkehrsvordrucke
Die vorliegenden „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2009)“ wurden auf Grund notwendiger Anpassungen an das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie“, des zivilrechtlichen Teils der „Zahlungsdiensterichtlinie“ sowie zur „Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ neu gefasst und ersetzen die bisherige Fassung aus dem Jahre 2002.
Im Rahmen der nunmehr vorgenommenen Novellierung erfolgten im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Die bisher in einem separaten Merkblatt aufgeführten Vordrucke wurden in das Richtlinienwerk integriert. Hierdurch wird den Nutzern der Überblick erleichtert.
- Der SEPA-Überweisungsvordruck wurde nunmehr um entsprechende Zahlschein-/ Überweisungsvordruck-Varianten ergänzt.
- Es erfolgte eine Anpassung der Leittexte (Überschriften der Datenfelder) an die neue Terminologie der Gesetzgebung des Zahlungsverkehrs.
- Zahlscheine von ARD-Fernsehlotterie und Aktion Mensch-Lotterie erhalten künftig nicht mehr den Belegschlüssel für Spenden, da es sich nicht um fiskalisch gesondert zu behandelnde „Spendengelder“ handelt.
Die neuen „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2009)“ treten am 31. Mai 2010 in Kraft. Der Vordruck gemäß Ziffer 3.1.6 SEPA-Überweisung/Zahlschein, Referenz, darf und die weiteren SEPA-Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke gemäß Ziffern 3.1.5 und 3.1.7 sollen frühestens ab 1. November 2010 eingesetzt werden, da zuvor die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Für die bisher erstellten Vordrucke wurden keine besonderen Aufbrauchfristen festgelegt. Die Marktteilnehmer sind gehalten, im Rahmen der Neuerstellung nur noch die neuen Richtlinien anzuwenden.
Anmerkungen zu den Richtlinien:
Die farbliche Übereinstimmung der herzustellenden Vordrucke kann nicht über die elektronische Fassung der Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke, sondern nur über den direkten Vergleich mit den in der Richtlinien-Broschüre im Anschluss an das Verzeichnis der Abbildungen im 1:1-Maßstab dargestellten Vordruckabbildungen sichergestellt werden. Nur diese Abbildungen der Maßblätter im 1:1-Verhältnis dienen als verbindliche visuelle Farbvorlage. Die Richtlinien-Broschüre ist bei den kontoführenden Kreditinstituten erhältlich.
Die Anwendung der „4c-Skala“ zur Produktion von Zahlungsverkehrsvordrucken ist nicht zulässig.


