Standard für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut bis 31.12.2010
Das FTAM-Verfahren wurde entwickelt, um eine sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten auf der Basis eines bundesweit einheitlichen Standards zwischen Firmenkunden und ihren Kreditinstituten zu ermöglichen. Technische Grundlage von FTAM ist eine ISDN-Verbindung (X.25).
Seit dem 31.12.2010 besteht keine bankseitige Verpflichtung zur Unterstützung einer FTAM-Anbindung mehr. Der FTAM-Standard wird seit dem 1. Januar 2011 von der deutschen Kreditwirtschaft nicht mehr aktiv sondern vorübergehend und gemäß individueller Vereinbarung nur noch optional unterstützt. Die bisherige Anlage 2 „Spezifikation für die FTAM-Anbindung“ des DFÜ-Abkommens, die den Vorgängerstandard „FTAM“ detailliert beschreibt, ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 aus dem DFÜ-Abkommen herausgenommen worden.
Fragen zur Schnittstellenspezifikation können bedarfsweise an die Email-Adresse DFUE@SIZ.DE gerichtet werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft, als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, hat als neuen Standard EBICS, basierend auf Internet-Kommunikation (https) zwischen Kunden und Kreditinstituten, geschaffen. Einzelheiten zum internetbasierten Standard EBICS, der seit dem 1. Januar 2008 von allen Kreditinstituten in Deutschland unterstützt wird, finden Sie auf der EBICS-Homepage.


